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BürgerbegehrenGewerbegebiet Thenn

Fakten

Fakten und Quellen

Was beschlossen ist, was geplant ist und wie das Bürgerbegehren funktioniert – jede Aussage mit Beleg. Die Ziffern verweisen auf das Quellenverzeichnis am Ende der Seite.

Das Vorhaben

  • Der Markt Wartenberg will rund 16 Hektar (etwa 160.000 m²) Acker- und Grünflächen östlich des bestehenden Gewerbegebiets in Thenn als Gewerbegebiet ausweisen.[1][2]
  • Zum Vergleich: Im neuen Wartenberger Baugebiet Kleinfeld West sind die Grundstücke für Einfamilienhäuser 360 bis 600 m² groß, meist um 400 m², für Doppelhaushälften 270 bis 320 m². Alle Grundstücke dort zusammen – für rund 90 Häuser und Wohnungen – haben rund 22.000 m². Das geplante Gewerbegebiet wäre gut siebenmal so groß.[3]
  • Geplant ist laut Beschlussvorlage ein uneingeschränktes Gewerbegebiet nach § 8 Baunutzungsverordnung.[4]
  • In einem Gewerbegebiet sind unter anderem „Gewerbebetriebe aller Art“ sowie „Lagerhäuser, Lagerplätze“ zulässig.[5]
  • Entlang eines großen Teils der Fläche verläuft eine bestehende Erschließungsstraße; weitere Erschließungsstraßen sind laut Bürgermeister derzeit nicht geplant.[2]
  • Die Fläche berührt zwei Verdachtsflächen für Bodendenkmäler.[2]
  • Ein Investor oder künftige Nutzer sind öffentlich nicht benannt.[1]

Die Beschlüsse

  • Zuvor hatte der Marktgemeinderat das Gewerbegebiet mit 5:14 Stimmen abgelehnt.[2]
  • 15. Juli 2026: Der Marktgemeinderat beschließt mit 13:5 Stimmen, den Bebauungsplan aufzustellen – im Regelverfahren mit früher Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit.[4][2]
  • 16. September 2026: Ein Antrag der Grünen-Fraktion, die Bürgerschaft per Ratsbegehren entscheiden zu lassen, wird mit 6:14 Stimmen abgelehnt. Der Bürgermeister verweist auf die Beteiligung im laufenden Verfahren; Gutachten zu Artenschutz, Lärm und Verkehr sollen bis dahin vorliegen.[4][6]
  • 9. Oktober 2026: Das Bürgerbegehren startet. Vertretungsberechtigt sind Heimo Kandler, Hannah Falzetta und Nils Geck.[1]

Lage und Abstände

  • Von der eingezeichneten Fläche bis zu den ersten Häusern von Thenn sind es rund 280 Meter, bis Manhartsdorf rund 600 Meter. Gemessen am 14.10.2026 auf Grundlage des Luftbilds und der Gebäudeumrisse; die Nord-Süd-Ausdehnung der Fläche ist geschätzt, solange der Geltungsbereich nicht veröffentlicht ist.[7][8][2]

Arbeitsmarkt und Gewerbesteuer

  • Im Landkreis Erding lag die Arbeitslosenquote im September 2026 bei 3,0 Prozent (2.591 Arbeitslose). 1.006 gemeldete Stellen waren unbesetzt.[9]
  • Im Agenturbezirk Freising (Landkreise Dachau, Ebersberg, Erding, Freising) waren die meisten offenen Stellen in Verkehrs- und Logistikberufen gemeldet: 890.[9]
  • Hat ein Unternehmen Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, wird die Gewerbesteuer nach den dort gezahlten Arbeitslöhnen aufgeteilt.[10]

So funktioniert das Bürgerbegehren

  • Die Fragestellung lautet: „Sind Sie dafür, dass der Markt Wartenberg das mit Aufstellungsbeschluss des Marktgemeinderats vom 15. Juli 2026 eingeleitete Bebauungsplanverfahren „GE Thenn Ost“ zur Ausweisung eines ca. 16 Hektar großen Gewerbegebiets im Ortsteil Thenn nicht weiterführt und dieses Verfahren einstellt?“[11]
  • Unterschreiben dürfen nur Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, also wer in Wartenberg bei der Gemeindewahl wählen dürfte: Deutsche und Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten, die mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens zwei Monaten in Wartenberg wohnen (Hauptwohnsitz). Maßgeblich ist der Tag, an dem das Bürgerbegehren eingereicht wird.[12][13][14]
  • In Gemeinden bis 10.000 Einwohnern müssen mindestens 10 Prozent der Gemeindebürgerinnen und -bürger unterschreiben.[12]
  • Über die Zulässigkeit entscheidet der Marktgemeinderat spätestens einen Monat nach Einreichung. Ab dann darf er keine Beschlüsse fassen, die dem Bürgerbegehren widersprechen.[12]
  • Der Bürgerentscheid findet an einem Sonntag innerhalb von drei Monaten statt. Er ist erfolgreich, wenn die Mehrheit zustimmt und diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten ausmacht.[12]
  • Ein erfolgreicher Bürgerentscheid wirkt wie ein Beschluss des Marktgemeinderats und kann innerhalb eines Jahres nur durch einen neuen Bürgerentscheid geändert werden.[12]

Was noch offen ist

Diese Fragen sind öffentlich bisher nicht beantwortet:

Quellenverzeichnis

  1. Pressemitteilung des Bürgerbegehrens, veröffentlicht bei ED-live, 09.10.2026
  2. Klaus Kuhn: „Gewerbegebiet Thenn Ost: Gemeinderat dreht nach neun Monaten um“, Merkur, 17.07.2026
  3. Markt Wartenberg: Parzellenplan Baugebiet Kleinfeld West, März 2026
  4. Berichte aus den Sitzungen des Marktgemeinderats, CSU-Ortsverband Wartenberg (keine amtliche Niederschrift)
  5. § 8 Baunutzungsverordnung (Gewerbegebiete)
  6. Klaus Kuhn: Bericht über die Sitzung des Marktgemeinderats vom 16.09.2026, Erdinger Anzeiger, 18.09.2026 (wiedergegeben vom CSU-Ortsverband Wartenberg)
  7. Digitales Orthophoto DOP40, © Bayerische Vermessungsverwaltung, Lizenz CC BY 4.0
  8. Gebäudeumrisse aus OpenStreetMap, © OpenStreetMap-Mitwirkende, Lizenz ODbL
  9. Agentur für Arbeit Freising: „Der regionale Arbeitsmarkt im September 2026“, 30.09.2026
  10. § 29 Gewerbesteuergesetz (Zerlegungsmaßstab)
  11. Unterschriftenliste des Bürgerbegehrens (Antrag an den Markt Wartenberg nach Art. 18a GO)
  12. Art. 18a Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Bürgerbegehren und Bürgerentscheid)
  13. Art. 15 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeangehörige und Gemeindebürger)
  14. Art. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (Wahlrecht)

Alle Links zuletzt geprüft am 14.10.2026.